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Foto: Matthias Friel

Modul: Cross Disciplinary Courses and Internship


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


NIA-M.10: Cross Disciplinary Courses and Internship Anzahl der Leistungspunkte (LP):
12 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Modul dient dem Erwerb von Kenntnissen in Fachdisziplinen, die den interdisziplinären Charakter der Verwaltungswissenschaften ausmachen. Dabei werden ein Seminar und ein vierwöchiges Praktikum (insgesamt 180 h, davon entfallen 30 Stunden auf den Praktikumsbericht sowie die Vor- und Nachbereitung) absolviert.

 

Die Studierenden

  • erwerben vertiefte Kenntnisse in der Politik- und Verwaltungswissenschaften und relevanten Nachbardisziplinen der Verwaltungswissenschaft,
  • können die erworbenen Methodenkenntnisse auf verschiedene sozialwissenschaftliche Fragestellungen anwenden,
  • können einen fachlich fundierten Vortrag halten und auf kritische Fragen souverän antworten,
  • können mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachdisziplinen auf hohem fachlichen Niveau diskutieren.

 

Besondere Inhalte des Praktikums

Das Praktikum soll in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Praktikantin / der Praktikant bleibt während des Praktikums immatrikuliert.

 

Ziele des Praktikums

Ziel des Praktikums ist es, fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden mit beruflicher Praxis zu verbinden. Insbesondere soll die Kenntnis komplexer Problemstellungen in der Praxis und die eigenständige Urteilsbildung über die Realisierbarkeit verwaltungswissenschaftlicher Konzepte gefördert werden. Das Erfassen der Anforderungen und Problemzusammenhänge innerhalb der Praxis soll hierbei im Vordergrund stehen.

Die Studierenden können ihr Praktikum im In- und Ausland absolvieren, es sollte durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden.

Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin / dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.

 

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragten/ den Praktikumsbeauftragten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät delegieren. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Beratung und Unterstützung der Studierenden vor, während und nach dem Praktikum,
  • Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungsverfahrens,
  • Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte und
  • die Verbuchung der Leistungspunkte im Campusmanagement-System der Universität Potsdam.

 

Durchführung

Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/ den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung des Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen.

Die/ der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht soll in englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst:

 

A) Ein Deckblatt mit folgenden Angaben:

  • Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in,
  • Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers,
  • Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage.

B) Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:

  • Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums,
  • Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen,
  • Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,
  • Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative),
  • Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen,
  • Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung.

Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.

 

Vergabe von Leistungspunkten

Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls.

Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn

  • eine Praktikumsgenehmigung vorliegt und der/die Studierende zum Modul zugelassen wurde;
  • die Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale vorliegt;
  • der Praktikumsbericht mit „bestanden“ bewertet wurde.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 300

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Praktikum (Praktikum) - - - Praktikumsbericht (unbenotet)
Vorlesung oder Seminar (Vorlesung oder Seminar) 2

Mündliche Leistung (ca. 30 min.)

- 1 Hausarbeit (12-15 Seiten)

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Politik/Verwaltung (40%)
Soziologie (30%)
Rechtswissenschaften (15%)
Wirtschaftswissenschaften (15%)
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Arts National and International Administration and Policy SoSe 2016 Wahlpflichtmodul