Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
MPMPUV200: Praktikumsmodul | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 9 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Eisatzbereiche) entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin/der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.
Das Praktikum
Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungs-verfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Campusmanagement-System der Universität Potsdam.
Durchführung Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen. Die/Der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum
Selbstlernzeit Das Praktikumsmodul umfasst 9 LP (270 Stunden). Davon entfallen 60 Stunden auf den Praktikumsbericht sowie die Vor- und Nachbereitung. Es wird empfohlen, die übrigen 210 Arbeitsstunden auf fünf bis sechs Wochen zu verteilen. |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens acht A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Bericht umfasst A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:
B. Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.
Vergabe von Leistungspunkten Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn
Das Praktikum wird nicht benotet.
Praktikumsbericht, mindestens acht A4-Seiten, unbenotet |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | s.o. |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Politik/Verwaltung
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Master of Arts Verwaltungswissenschaft WiSe 2016/17 |
Pflichtmodul
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Fakultätskatalog Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät WiSe 2016/17 |
Abhängig vom Studiengang
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