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Foto: Matthias Friel

Modul: Praktikumsmodul


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MPMPUV100: Praktikumsmodul Anzahl der Leistungspunkte (LP):
12 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Eisatzbereiche) entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin/der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.


Ziele und Einsatzbereiche

 

Das Praktikum

  • soll dazu beitragen, dass Studierende fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden erwerben, die sie auf ihre spätere berufliche Tätigkeit vorbereiten und sie gemäß § 16 BbgHG zu selbstständigem Denken und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen, den natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaat befähigen.
  • soll den Studierenden Einblicke in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen der Praxis bekanntmachen. Darüber hinaus dient das Praktikum der Einübung, Überprüfung und Ergänzung der im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten.
  • kann im In- oder Ausland absolviert werden. Als Einsatzbereiche eignen sich Forschungseinrichtungen, Medien, öffentliche Verwaltungen, Verbände, Vereine, Parteien und nationale/internationale Non-Profit- sowie Non-Governmental-Organisations. Praktika können auch in Unternehmen der privaten Wirtschaft und öffentlichen Betrieben absolviert werden.
  • soll durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden.

 

Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin/dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.


Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungs-verfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Campusmanagement-System der Universität Potsdam.

 

Durchführung
Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen.

Die/Der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum
Einschlägige Berufsausbildungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/ Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren.

 

Selbstlernzeit

Das Praktikumsmodul umfasst 12 LP (360 Stunden). Davon entfallen 60 Stunden auf den Praktikumsbericht sowie die Vor- und Nachbereitung. Es wird empfohlen, die übrigen 300 Arbeitsstunden auf acht Wochen zu verteilen.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens acht A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.

 

Der Bericht umfasst

A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:

  • Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in,
  • Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers,
  • Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage.

B. Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:

  • Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums,
  • Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen,
  • Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,
  • Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative),
  • Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen,
  • Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung.

 

Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.

 

Vergabe von Leistungspunkten

Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet.

 

Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn

  • eine Praktikumsgenehmigung vorliegt und der/die Studierende zum Modul zugelassen wurde;
  • die Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale vorliegt;
  • der Praktikumsbericht mit „bestanden“ bewertet wurde.

Das Praktikum wird nicht benotet.

 

Praktikumsbericht, mindestens acht A4-Seiten, unbenotet

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): s.o.

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Politik/Verwaltung
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Arts Politikwissenschaft WiSe 2016/17 Wahlpflichtmodul