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Foto: Matthias Friel

Modul: Auslandsmodul II


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MAMPUV100: Auslandsmodul II Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Auslandsstudium hat zum Ziel, dass Studierende

  • andere Kulturen und Menschen kennen lernen und interkulturelle Kompetenzen erwerben;
  • ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen ausbauen;
  • neue Erfahrungen sammeln und ein anderes Bildungssystem kennen lernen;
  • sich persönlich weiterentwickeln und selbständiger sowie selbstbewusster werden;
  • ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern;
  • internationale Kontakte knüpfen und Netzwerke aufbauen.

Das fachspezifische Auslandsmodul vermittelt Fachwissen und Methodenkompetenzen in einem Bereich der Politik- und Verwaltungswissenschaft.

 

Die Studierenden

  • kennen und verstehen die Bedeutung der verschiedenen Bereiche und Themengebiete der Politik- und Verwaltungswissenschaft,
  • vertiefen ihre Kenntnisse in einem Bereich der Politik- und Verwaltungswissenschaft (wie z.B. Internationale Politik, Politische Theorie, Regierungssysteme, Vergleichende Politikwissenschaft oder Verwaltungswissenschaft).
  • werden mit grundlegenden Konzepten, Modellen und Theorien der Politik- und Verwaltungswissenschaft vertraut gemacht und sind in der Lage, diese in verschiedenen Bereichen innerhalb der Disziplinen zu reflektieren und anzuwenden.
  • haben die Fähigkeit zum reflektierten Gebrauch einschlägiger wissenschaftlicher Konzepte, Theorien und Argumente.
  • besitzen politikwissenschaftliche Urteilskraft, die Fähigkeit zum politikwissenschaftlichen Denken und Argumentieren.

 

Durchführung
Bei einem Auslandsaufenthalt muss vor Antritt beim Prüfungsausschuss ein Learning Agreement über die zu erbringenden Leistungen eingereicht und genehmigt werden. Aus dem Learning Agreement muss hervorgehen, für welche im Ausland geplanten Studienleistungen eine Anerkennung angestrebt wird.

 

Selbstlernzeit

Die Selbstlernzeit richtet sich nach Art und Umfang der im Ausland belegten Kurse.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Veranstaltung im Ausland, die an der Hochschule im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): s.o.

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Lehrformen und Kontaktzeit richten sich nach den im Ausland gewählten Kursen.


Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Das Modul ist nur für Studierende wählbar, die an einer Hochschule im Ausland studieren. Vor dem Auslandsaufenthalt
muss ein Learning Agreement abgeschlossen werden.

Anbietende Lehreinheit(en): Politik/Verwaltung
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Arts Politikwissenschaft WiSe 2016/17 Wahlpflichtmodul