Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
PSY-BS-023: Klinische Psychologie II | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 6 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Inhalte:
Qualifikationsziele:
In dem Modul werden fachliche und methodische Kompetenzen auf dem Gebiet der Störungslehre im Bereich Erwachsene einschließlich des höheren Alters im Umfang von 4 LP vermittelt. In dem Modul werden fachliche und methodische Kompetenzen auf dem Gebiet der Allgemeinen Verfahrenslehre der Psychotherapie im Umfang von 2 LP vermittelt.
Psychotherapeutische Ausbildung:
Das Modul beinhaltet 4 LP mit folgenden Inhalten zur Störungslehre, die zur Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThApprO nachzuweisen sind:
Die studierenden Personen a) erklären die Erscheinungsformen, Klassifikation und charakterisierenden Merkmale, die Entwicklung und den Verlauf von psychischen Störungen und von psychischen Aspekten bei körperlichen Erkrankungen, b) wenden die verschiedenen Theorien und Modelle einschließlich der Modellannahmen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie der ihnen zugeordneten empirischen Befunde zur Erklärung der Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen sowie von psychischen Aspekten bei körperlichen Erkrankungen an, c) erkennen, diagnostizieren und klassifizieren psychische Erkrankungen unter angemessener Nutzung von ausgewählten standardisierten diagnostischen Beobachtungs-, Mess- und Beurteilungsinstrumenten.
Das Modul deckt folgende Wissensbereiche mit 4 LP zur Vermittlung der Inhalte zur Störungslehre ab: a) allgemeine und spezielle Krankheitslehre psychischer mitbedingter Erkrankungen im Kinde-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebensalters, b) Epidemiologie und Komorbidität, c) klinische-psychologische Diagnostik und Klassifikation, d) Modelle über Entstehung, Aufrechterhaltung und Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebensalter unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Störungsmodelle der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden.
Das Modul beinhaltet 2 LP mit folgenden Inhalten zur allgemeinen Verfahrenslehre der Psychotherapie, die zur Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThApprO nachzuweisen sind:
Die studierenden Personen a) beurteilen die Wirkungsweise und Einsetzbarkeit der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie von evidenzbasierten Neuentwicklungen unter Einbeziehung der jeweiligen historischen Entwicklung, der Indikationsgebiete und der Wirksamkeit, der Ätiologie und Störungsmodelle und der den Verfahren und Methoden zugehörigen psychotherapeutischen Techniken, b) wenden bei der Indikationsstellung und der Behandlungsplanung die der Alters- und Patientengruppe angemessenen anerkannten Behandlungsleitlinien unter Beachtung des üblichen Vorgehens, der Qualitätssicherung sowie von Stärken und Schwächen in der Leitlinienentwicklung an, c) klärende Patientinnen und Patienten und anderen beteiligte oder zu beteiligende Personen angemessen über anerkannte Behandlungsleitlinien auf.
Das Modul deckt folgende Wissensbereiche mit 2 LP zur Vermittlung der Inhalte zur allgemeinen Verfahrenslehre der Psychotherapie ab: a) wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden, b) anerkannte Merkmale für die Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie von evidenzbasierten Neuentwicklungen. |
Modul(teil)prüfungen (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Eine Prüfung der folgenden Formen: Klausur, 90 Minuten Mündliche Prüfung, 20 Minuten |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 135 |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Einführung in die Klinische Psychologie (Vorlesung) | 3 | - | - | - |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | Das Modul wird nach Abschluss der Einführungs- und Grundlagenmodule (PSY-BS-001 - PSY-BS-016) empfohlen. |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Psychologie
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Bachelor of Science Psychologie WiSe 2017/18 |
Pflichtmodul
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Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 |
Abhängig vom Studiengang
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