Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
PSY-BS-040: Praktikum | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 12 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Die Praktika sollen den Studierenden ermöglichen, sich durch angeleitete Tätigkeit in den Berufsfeldern der psychologischen Praxis zu orientieren und die Anwendungen psychologischer Arbeitstechniken unter Betreuung von DiplompsychologInnen oder Master-PsychologInnen zu üben.
Die psychologischen Tätigkeiten der verschiedenen Berufsfelder umfassen Vorbereitung und Zuarbeiten für: - Diagnosen/Analysen, - Interventionen, - Evaluationen, - Forschungsarbeiten. |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Praktika bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die/den Praktikumsbeauftragte/n für das Fach Psychologie. Sie/Er ist auch zuständig für die Anerkennung der Praktikumsbescheinigung/en, die Angaben über die Dauer des/r Praktikums/a, die Bestätigung der Praktikumsstelle/n, die ausgeübte Tätigkeit und die Unterschrift der für die fachliche Betreuung verantwortlichen Psycholog/inn/en enthalten muss.
Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst
- Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in, - Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers, - Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll-oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs-bzw. Fehltage.
- Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums, - Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, - Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen, - Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums, - Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative), - Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen. - Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung.
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Wurde das Praktikum gesplittet, sind entsprechende Teilberichte mit je drei A4-Seiten zu verfassen. Der Praktikumsbericht bzw. die Praktikumsberichte werden eingereicht, nachdem die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde. Praktikumsbericht, mindestens 4 Seiten, unbenotet |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 460 |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Praktikum im Umfang von mindestens 10 Wochen. Diese können als 10-wöchiges Praktikum absolviert werden, oder in zwei Blöcken von 6 und (mindestens) 4 Wochen. Ein bis zu 6-wöchiges Praktikum kann als Forschungspraktikum an einer wissenschaftlichen Einrichtung absolviert werden. |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | Bereits erworbene fachliche Kompetenzen im Rahmen der Module PSY-BS-001 bis PSY-BS-026 im Gesamtumfang von 60 LP. |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Psychologie
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Bachelor of Science Psychologie WiSe 2017/18 |
Pflichtmodul
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Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 |
Abhängig vom Studiengang
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