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Foto: Matthias Friel

Modul: Praktikum


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


ERZ-MA-009: Praktikum Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

  • Vertiefte Einblicke in ein eher wissenschaftlich oder eher bildungsadministrativ ausgerichtetes erziehungswissenschaftliches Berufsfeld
  • Verbindung zwischen fachtheoretischen Grundlagen, professionellen Kompetenzen und beruflicher Praxis
  • Exemplarische Vertiefung erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden und professioneller Handlungskompetenzen

 

Qualifikationsziele:

1. Fachkompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, in einem exemplarisch ausgewählten erziehungswissenschaftlichen Berufsfeld zu agieren und es theoriegeleitet zu beschreiben und zu analysieren.

2. Methodenkompetenzen

Die Studierenden:

  • sind in der Lage, eine forschende Perspektive auf die Praxis einzunehmen.
  • können erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden zielgerecht für das Praxisfeld auswählen und anwenden.

3. Soziale und personale Kompetenzen:

Die Studierenden können im Rahmen des Praktikums individuelle Entwicklungsaufgaben definieren als Grundlage für die Ausbildung einer reflexiven Professionalität.

 

Durchführung:

Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin oder einem Studenten und einer externen Einrichtung mit stark wissenschaftlichem oder bildungsadministrativem Profil (Bildungsträger, Bildungsverwaltung) oder einem Forschungsprojekt. Der Praktikumsgeber sollte einen Mindest-Institutionalisierungsgrad (z. B. e.V.) aufweisen, ein angemessenes kontinuierliches Angebot zur Kindheit, Jugend und Bildung oder Erwachsenenbildung vorhalten sowie die Anleitung und Betreuung durch eine Fachkraft mit einer einschlägigen Hochschul- und Fachhochschulausbildung gewährleisten können. Die Art der Beschäftigung muss den Qualifikationszielen des Praktikums entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin oder der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.

 

Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der oder dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der oder die Praktikumsbeauftragte des Departments Erziehungswissenschaft den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

 

Für die inhaltliche Betreuung des Praktikums wählen die Studierenden selbstständig eine Dozierende oder einen Dozierenden des Departments Erziehungswissenschaft aus. Sämtliche Mitglieder des Departments Erziehungswissenschaft sind dazu berechtigt und auch angehalten, die Praktikumsbetreuung zu übernehmen, die Angemessenheit der Praktikumsstelle zu überprüfen und die Praktikumsleistung (s.u.) zu bewerten. Die Betreuerin oder der Betreuer sollte Kenntnisse zu den Problemstellungen der Praktikumsstelle haben.

 

Das Praktikumsmodul umfasst 6 LP (180 Stunden). Davon entfallen 30 Stunden auf die Anfertigung der Posterpräsentation (s.u.) sowie die Vor- und Nachbereitung. Es wird empfohlen, die übrigen 150 Arbeitsstunden auf 5-6 Wochen zu verteilen.

Die Absolvierung des Praktikums (Art, Umfang und Dauer) wird von der Praktikumsstelle bescheinigt. Die praktikumsbetreuenden Dozierenden des Departments Erziehungswissenschaft bescheinigen die Annahme und Bewertung des Posters. Ein entsprechendes Formular steht über die Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft zur Verfügung.

 

Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum:

Eine abgeschlossene Ausbildung in einem erziehungs- oder bildungswissenschaftlichen Berufsfeld, ein erziehungs- oder bildungswissenschaftliches Praktikum in einem anderen Studium in einem stark wissenschaftlichen oder bildungsadministrativen Bereich oder auch SHK/WHK-Tätigkeiten können auf Antrag an den Prüfungsausschuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/ Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten bzw. der Studienfachberatung sowie auf der Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Die Modulprüfung umfasst für insgesamt 6 LP: 1. Praktikum, 2. Praktikumsbestätigung (inkl. Art, Umfang und Dauer des Praktikums), 3. Poster und Posterpräsentation (ca. 15 Minuten).

Das Praktikum umfasst 150 Arbeitsstunden in einer externen Einrichtung oder bei einem Forschungsprojekt und wird von der Praktikumsstelle bestätigt (s.o.).

Die Posterpräsentation findet einmal pro Semester am Praktikumstag des Departments statt. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen und zur Ausgestaltung der Poster und Posterpräsentationen stehen über die Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft zur Verfügung.

Poster und Posterpräsentation werden benotet. Der Mittelwert aus den beiden Noten ergibt die Modulnote.

 

Vergabe von Leistungspunkten:

Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird benotet.

Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte oder den Praktikumsbeauftragten bzw. die Studienfachberatung des Departments, wenn

  • das Praktikum im elektronischen Prüfungssystem angemeldet wurde,
  • die Praktikumsbescheinigung des Praktikumsgebers vorliegt (s.o.) sowie
  • die Bewertung von Poster und Posterpräsentation vorliegt.

 

 

Praktikum, Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle inkl. Umfang und Dauer des Praktikums; Poster und Posterpräsentation (15 Minuten), 6 LP


Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Arbeitsaufwand gesamt
(in LP)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Erziehungswissenschaft
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Arts Bildungswissenschaft WiSe 2019/20 Pflichtmodul