Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
MA-E-320: Internship II | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 6 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Eisatzbereiche) entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin/der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.
Das Praktikum
Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin/dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.
Durchführung Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen. Die/Der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum
Selbstlernzeit Das Praktikumsmodul umfasst 6 LP (180 Stunden). Davon entfallen 30 Stunden auf den Praktikumsbericht sowie die Vor- und Nachbereitung. Es wird empfohlen, die übrigen 150 Arbeitsstunden auf 4 Wochen zu verteilen. |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Bericht umfasst A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:
B. Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.
Vergabe von Leistungspunkten Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet.
Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn
Das Praktikum wird nicht benotet.
Praktikumsbericht, mindestens vier A4-Seiten, unbenotet |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | s.o. |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Praktikum (Praktikum) | - | - | - | - |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Wirtschaftswissenschaften
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Master of Science Economic Policy and Quantitative Methods WiSe 2020/21 |
Wahlpflichtmodul
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Hochschul-Informations-System eG