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Foto: Matthias Friel

Modul: Toxikologie und Rechtskunde


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


CHE-AWP4: Toxikologie und Rechtskunde Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

Rechtskunde:

Erwerb der Sachkunde nach der Chemikalienverbotsordnung nach §11 Chem- VerbotsV.

  • Grundzüge der Rechtsordnung der BRD und der EU
  • internationales und Bundesdeutsches Chemikalienrecht
  • verwandte Rechtsgebiete, Gefahrstoffkunde und Kenntnisse der Gefahrenabwehr
  • aktuelle Tendenzen im Chemikalienrecht

 

Toxikologie:

  • Aufgaben und Konzepte der Toxikologie im Wandel der Zeit
  • Toxikokinetik (Aufnahme, Verteilung und Elimination von Fremdstoffen)
  • Fremdstoffmetabolismus (Umwandlung von Fremdstoffen im Körper (Phase I- und Phase II-Reaktionen, Entgiftung, Giftung; Genetische Polymorphismen)
  • Reaktive Metabolite und Bindung an Makromoleküle (Bildung chemisch reaktiver Metabolite aus verschiedenen Substanzklassen; Reaktionen reaktiver Metabolite und ihre Reaktionen mit Makromolekülen)
  • Zytotoxizität
  • Chemische Kanzerogenese (DNA-Schäden, Mutagenität; DNA-Reparatur, Zellzykluskontrolle; Onkogene, Tumorsuppressorgene; Testsysteme zur Detektion mutagener/kanzerogener Wirkungen)
  • Toxikologie ausgewählter Organe und Organsysteme (u.a. Inhalationstoxikologie; Lebertoxikologie)
  • Toxikologie spezieller Substanzklassen (u.a. Metalle; Organophosphate; Lösemittel)
  • Bewertung toxischer Wirkungen und Grenzwerte (ADI-Konzept)

 

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sind in der Lage
für den Teilbereich Rechtskunde

  • die fachlichen Inhalte des Teilmoduls Rechtskunde für Chemiker wiederzugeben, zu erläutern und auf Rechtsfragen anzuwenden,
  • relevante Gesetztestexte und Richtlinien zu verstehen,
  • Zusammenhänge zwischen zentralen Vorschriften abzuleiten und diese auf einfache Fälle anzuwenden

für den Teilbereich Toxikologie

  • toxikologische Risiken unter Einbeziehung (1) der Identifizierung grundlegender Wirkungsmechanismen und (2) von Konzepten der Risikobewertung und der Grenzwertsetzung zu bewerten,
  • das Verhalten von Fremdstoffen im Körper (Aufnahme, Resorption, Metabolisierung, Ausscheidung) zu beschreiben,
  • Aussagen zur akuten Toxizität und chronischer, insbesondere krebserzeugender Wirkungen zu treffen,
  • kennen die Möglichkeiten zur Detektion toxischer Wirkungen (in Zellkulturen, Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen),
  • erwerben Kenntnisse über toxische Effekte in unterschiedlichen Organen, sowie die spezifischen Wirkungen ausgewählter Substanzklassen.

 

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Klausur, 120 Minuten

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 120

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Toxikologie (Vorlesung) 2 - - -
Rechtskunde (Vorlesung) 2 - - -

Häufigkeit des Angebots:

WiSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Chemie (50%)
Ernährungswissenschaft (50%)
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Science Chemie WiSe 2016/17 Wahlpflichtmodul