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Foto: Matthias Friel

Modul: Technisch-kompositorische Sportarten - Grundlagen


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


SPO-BA-064: Technisch-kompositorische Sportarten - Grundlagen Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

Das Modul vermittelt elementare und spezielle Grundlagen in der Theorie und Praxis der technisch-kompositorischen Sportarten und Bewegungsformen. Koordinative und konditionelle Fähigkeiten bilden dabei die Basis für die Aneignung von sportartspezifischen Bewegungstechniken. Über die systematische Erweiterung des individuellen Bewegungsrepertoires, das Erproben von individuellen Ausdrucksmöglichkeiten, das Sammeln von vielfältigen Bewegungserfahrungen ohne/mit und an Geräten wird das Gestalten von choreographischen Verbindungen allein, mit Partner oder in der Gruppe angeleitet. Vielfältige methodisch-didaktische und trainingsmethodische Wege werden von den Studierenden selbständig theoretisch und praktisch erschlossen, um die individuelle sportliche Handlungskompetenz auszubilden (Technikerwerb, methodische Vermittlung, Fehlererkennung und -korrektur, Unfallverhütung).

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden:

  • weisen praktische Demonstrationsfähigkeit als Grundlage pädagogisch-didaktischer Fachkompetenzen nach,
  • kennen psychomotorische, konditionelle und koordinative Fähigkeiten als Voraussetzung für den Erwerb technisch-kompositorischer Fertigkeiten und benennen diese,
  • sind in der Lage, Bewegungen bei sich und anderen zu beobachten, zu analysieren und zu beurteilen,
  • können sich selbständig methodische Übungselemente und -wege in Theorie und Praxis erschließen,
  • werden befähigt, grundlegendes metrisches, rhythmisch-musikalisches, terminologisches und gestalterisches Wissen bei der Erarbeitung von Bewegungsverbindungen anzuwenden.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung finden Sie nachfolgend

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Arbeitsaufwand gesamt
(in LP)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Integrative Vermittlung technisch-kompositorischer Sportarten (Seminar und Übung) 2

aktive und regelmäßige Teilnahme (80%)

- - 2
Turnen-Gerätturnen-Akrobatik I (Seminar und Übung) 1

aktive und regelmäßige Teilnahme (80%) an den sportpraktischen Lehrveranstaltungen

- - 1
Turnen-Gerätturnen-Akrobatik II (Seminar und Übung) 1

aktive und regelmäßige Teilnahme (80%) an den sportpraktischen Lehrveranstaltungen

- - 1
Gymnastik-RSG-Tanz I (Seminar und Übung) 1

aktive und regelmäßige Teilnahme (80%) an den sportpraktischen Lehrveranstaltungen

- - 1
Gymnastik-RSG-Tanz II (Seminar und Übung) 1

aktive und regelmäßige Teilnahme (80%) an den sportpraktischen Lehrveranstaltungen

- praktische Prüfung: Überprüfung des sportmotorischen Könnens und dessen schriftliche didaktisch-methodische Reflexion (90 Minuten) 1

Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen: „Gymnastik-RSG-Tanz I“ und „Gymnastik-RSG-Tanz II“ sowie „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik I“ und „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik II“ jeweils nacheinander in einem Studienjahr (beginnend im WiSe) absolviert werden sollen.

In den sportpraktischen Lehrveranstaltungen gilt folgende Begrenzung der Teilnehmerzahl: „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik I“ und „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik II“ max. 15; „Gymnastik-RSG-Tanz I“ und „Gymnastik-RSG-Tanz II“ max. 20; „Integrative Vermittlung technisch-kompositorischer Sportarten“ max. 20.

In den sportpraktischen Lehrveranstaltungen gilt folgende Begrenzung der Teilnehmerzahl: „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik I“ und „Turnen-Gerätturnen-Akrobatik II“ max. 15; „Gymnastik-RSG-Tanz I“ und „Gymnastik-RSG-Tanz II“ max. 20; „Integrative Vermittlung technisch-kompositorischer Sportarten“ max. 20.


Häufigkeit des Angebots:

WiSe (Integrative Vermittlung technisch-kompositorischer Sportarten, Turnen-Gerätturnen-Akrobatik I, Gymnastik-RSG-Tanz I) und SoSe (Turnen-Gerätturnen-Akrobatik II, Gymnastik-RSG-Tanz II)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Sportwissenschaft/-medizin
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Sport - Lehramt Förderpädagogik WiSe 2021/22 Pflichtmodul
Bachelor of Education Sport - Sekundarst. I und II WiSe 2021/22 Pflichtmodul