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Foto: Matthias Friel

Modul: Steuerrecht


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


W6/W9: Steuerrecht Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Modul vermittelt die verfassungs-, verfahrens- und materiellrechtlichen Grundzüge des Steuerrechts. Dabei wird bei den Grundlagen gesetzesbezogen vorgegangen, so dass zum einen die systematischen Gesichtspunkte deutlich werden und zum anderen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Entwicklungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung selbständig nachvollziehen zu können. Die Vertiefung anhand von Beispielsfällen gewährleistet, dass das Erlernte in der Praxis umgesetzt werden kann. Zunächst werden Rechtsquellen und allgemeine Grundsätze des Steuerrechts inklusive der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen besprochen. Dabei werden Grundzüge des Finanzverfassungsrechts ebenso thematisiert wie die Bedeutung der Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, 14, 12 und 6 GG. Im Steuerverfahrensrecht werden die wesentlichen Regelungen der Abgabenordnung dargestellt sowie die Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens nach der FGO behandelt. Ziel ist es, einen ersten Einblick in das Besteuerungsverfahren von der Ermittlung, über die Festsetzung bis zur Erhebung und Vollstreckung zu geben und dabei zentrale Maßnahmen des Steuerverfahrens wie den Steuerbescheid in Abgrenzung zu anderen Steuerverwaltungsakten vorzustellen. Die Korrekturnormen und das Einspruchsverfahren bilden weitere essentielle Gesichtspunkte, die in dieser Grundlagenveranstaltung nicht fehlen dürfen. Darauf aufbauend widmet sich das Modul der Einkommensteuer als zentraler Ertragsteuer. Im Rahmen der Veranstaltung werden zunächst historische, systematische und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einkommensteuerrechts behandelt. Sodann geht es um das Einkommensermittlungsschema, die objektive Steuerpflicht, objektives und subjektives Nettoprinzip, die subjektive Steuerpflicht, die einzelnen Einkunftsarten sowie die Einkünfteermittlung, um die Basis für eine vertiefte Auseinandersetzung zu schaffen. Daran anschließend werden die Grundzüge der Körperschaft- und Gewerbesteuer behandelt.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Klausur, 120 Minuten

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 120

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Steuerrecht I (Vorlesung) 2 - - -
Steuerrecht II (Vorlesung) 2 - - -

Häufigkeit des Angebots:

Jährlich i.d.R. Beginn im Sommersemester

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Rechtswissenschaften
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Zwei-Fach-Bachelor Öffentliches Recht WiSe 2014/15 Wahlpflichtmodul [Zweitfach]
Zwei-Fach-Bachelor Recht der Wirtschaft WiSe 2014/15 Wahlpflichtmodul [Zweitfach]
Bachelor of Science Volkswirtschaftslehre WiSe 2015/16 Pflichtmodul