Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 

Foto: Matthias Friel

Modul: Kryptographische Verfahren und ihre Komplexität (Auslaufend)


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


INF-8061: Kryptographische Verfahren und ihre Komplexität (Auslaufend) Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Qualifikationsziele

Verständnis aktueller Public-Key Kryptosysteme, ihrer mathematischen Grundlagen und der koplexitätstheoretischen Bases für ihre Sicherheit. Fähigkeit, die Korrektheit, Sicherheit und Komplexität von Verfahren und Angriffen zu analysieren.

 

Inhalte

Klassische Verschlüsselungssysteme, Blockchiffren (DES/AES), Public Key Kryptographie, RSA-Verfahren, diskrete Logarithmen, elliptische Kurven, mögliche Attacken und ihre Komplexität. Nötige Grundlagen der Mathematik und Komplexitätstheorie werden themenbegleitend besprochen.

Modul(teil)prüfungen (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Eine Prüfung der folgenden Formen:

Klausur, ca. 90 Minuten

Mündliche Prüfung, 30 Minuten

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 120

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Vorlesung (Vorlesung) 3 - - -
Übung (Übung) 1 - - -

Häufigkeit des Angebots:

alle zwei Jahre

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Informatik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Education Informatik - Sekundarst. I und II WiSe 2013/14 Wahlpflichtmodul [Sekundarstufe I]
Wahlpflichtmodul [Sekundarstufe II]