Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
Ba-SK-A-2a: Praktikum | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 6 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Studierende der Universität Potsdam haben die Möglichkeit im Rahmen ihres Studiums ein mehrwöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin bzw. einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele) entsprechen. Die Praktikantin bzw. der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert. Ziele
Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin bzw. dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden. Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der bzw. dem Studierenden. Sowohl zentrale Einrichtungen der Universität Potsdam (wie z. B. Career Service, Akademisches Auslandsamt) als auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Fakultätsebene (wie z. B. Praktikumsbeauftragte oder Praktikumsbüro) unterstützen und beraten Studierende bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz. Prüfungsausschuss: |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:
B. Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Wurde das Praktikum gesplittet, sind entsprechende Teilberichte mit je drei A4-Seiten zu verfassen. Der Praktikumsbericht bzw. die Praktikumsberichte werden eingereicht, nachdem die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde.
Praktikum (mindestens 3 Wochen bzw. 115 Arbeitsstunden), Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten, unbenotet |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
Arbeitsaufwand gesamt (in LP) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Humanwissenschaftliche Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Philosophische Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät |
Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Bachelor of Science Geowissenschaften WiSe 2019/20 |
Wahlpflichtmodul
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Bachelor of Science Physik WiSe 2015/16 |
Wahlpflichtmodul
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Bachelor of Laws Rechtswissenschaft WiSe 2013/14 |
Wahlpflichtmodul
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Fakultätskatalog Studiumplus WiSe 2013/14 |
Abhängig vom Studiengang
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