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Foto: Matthias Friel

Modul: Öffentliches Recht I und II


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


BBMRDW300: Öffentliches Recht I und II Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse des Öffentlichen Rechts in zwei aufeinander aufbauenden Teilen. Dabei werden die Bereiche vertieft, die die Wechselbeziehungen zwischen Recht und Wirtschaft betreffen.

Öffentliches Recht I (Staatsrecht/Wirtschaftsverfassungsrecht): Das Modul behandelt die Grundlagen der für die Wirtschaft relevanten Teile des Staatsrechts. Es werden anhand des Grundgesetzes die verschiedenen Handlungsformen des Staates und seine rechtlichen Regulierungsmechanismen dargestellt. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht; die Wirtschaftsordnung und das Grundgesetz; Verfassungsprinzipien mit wirtschaftlicher Relevanz: Rechts– und Sozialstaatsprinzip, Verhältnismäßigkeit; Grundrechte und wirtschaftliche Betätigung (Art 2; 9; 12; 14 GG); Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht: insbesondere die Verfassungsbeschwerde.

Öffentliches Recht II (Verwaltungsrecht; einschl. Wirtschaftsverwaltungsrecht): Ausgehend von den verfassungsmäßigen Grundlagen (ÖR I) werden die Einflussnahmemöglichkeiten von Behörden auf Wirtschaftssubjekte dargestellt und vornehmlich für den Bereich des Gewerberechts erläutert. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Gegenstand des Verwaltungsrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrechts; die Lehre vom Verwaltungsakt; Begriff, Form und Wirksamkeit, Rechtswidrigkeit und Fehlerfolgen; die Sach- und Personalgenehmigungen im Wirtschaftsverwaltungsrecht: Verfahren des Erlassens, der Aufhebung, das Erlöschen; Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte: insbesondere das Widerspruchsverfahren.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Klausur, 90 Minuten

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 120

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Öffentliches Recht I (Vorlesung) 2 - - -
Öffentliches Recht II (Vorlesung) 2 - - -

Häufigkeit des Angebots:

jedes Jahr (ÖR I im Wintersemester; ÖR II im Sommersemester)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Rechtswissenschaften
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Arts Sportmanagement WiSe 2019/20 Wahlpflichtmodul
Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre WiSe 2014/15 Wahlpflichtmodul
Bachelor of Science Volkswirtschaftslehre WiSe 2015/16 Pflichtmodul