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Foto: Matthias Friel

Modul: Fachspezifisches Auslandsmodul III


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


BAMBWL130: Fachspezifisches Auslandsmodul III Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Das Auslandsstudium hat zum Ziel, dass Studierende

  • andere Kulturen und Menschen kennen lernen und interkulturelle Kompetenzen erwerben;
  • ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen ausbauen;
  • neue Erfahrungen sammeln und ein anderes Bildungssystem kennen lernen;
  • sich persönlich weiterentwickeln und selbständiger sowie selbstbewusster werden;
  • ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern;
  • internationale Kontakte knüpfen und Netzwerke aufbauen.

 

Das fachspezifische Auslandsmodul III vermittelt Konzepte, Modelle und Theorien in ausgewählten Themenbereichen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie interkulturelle Kompetenzen und praktische Erfahrungen mit anderen Kulturen.

 

Die Studierenden

  • verfügen über direkte praktische Erfahrungen in der Begegnung mit anderen Kulturen
  • entwickeln ein Verständnis für die Rolle von Sprache in kulturellen Kontexten und erweitern ihre interkulturellen Kompetenzen
  • verfügen über Überblickswissen und grundlegende Kompetenzen in den ausgewählten Themenbereichen
  • sind in der Lage, Positionen oder Praktiken kritisch zu reflektieren und die eigenen Standpunkte mit theoretisch fundierten Argumenten zu begründen und zu verteidigen

 

Durchführung

Bei einem Auslandsaufenthalt muss vor Antritt beim Prüfungsausschuss ein Learning Agreement über die zu erbringenden Leistungen im Umfang von 6 LP eingereicht und genehmigt werden. Aus dem Learning Agreement muss hervorgehen, für welche im Ausland geplanten Studienleistungen eine Anerkennung angestrebt wird.

 

Nach Genehmigung des Learning Agreements durch den Prüfungsausschuss kann die Belegung des Moduls über das Campusmanagementsystem erfolgen.

 

Selbslernzeit

Die Selbstlernzeit richtet sich nach Art und Umfang der im Ausland belegten Kurse.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Veranstaltung aus dem Ausland, im Ausland absolvierte Prüfung/en

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): s.o.

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Das Modul ist nur für Studierende wählbar, die ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren. Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Learning Agreement abgeschlossen werden.

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre WiSe 2014/15 Wahlpflichtmodul