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Foto: Matthias Friel

Modul: Praktikum im In- oder Ausland


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


BPMPUV110: Praktikum im In- oder Ausland Anzahl der Leistungspunkte (LP):
30 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Studierende des Bachelorstudiengangs „Politik, Verwaltung und Organisation“ sind verpflichtet, ein Auslandssemester oder ein einsemestriges Praktikum zu absolvieren. Dieses Modul gilt für Studierende, die sich für das Praxissemester entschieden haben.
Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäfti-gungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Eisatzbereiche) entsprechen. Die Praktikantin/der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.


Ziele und Einsatzbereiche
Das Praktikum
- soll dazu beitragen, dass Studierende fachliche Kenntnisse, Fähigkei-ten und Methoden erwerben, die sie auf ihre spätere berufliche Tätigkeit vorbereiten und sie gemäß § 16 BbgHG zu selbstständigem Den-ken und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen, den natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaat befähigen,
- soll den Studierenden Einblicke in mögliche Berufs- und Tätigkeits-felder eröffnen und sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen der Praxis bekanntmachen. Darüber hinaus dient das Praktikum der Einübung, Überprüfung und Ergänzung der im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten,
- kann im In- oder Ausland absolviert werden. Als Einsatzbereiche eignen sich Forschungseinrichtungen, Medien, öffentliche Verwaltungen, Verbände, Vereine, Parteien und nationale/internationale Non-Profit- sowie Non-Governmental-Organisations. Praktika können auch in Unternehmen der privaten Wirtschaft und öffentlichen Betrieben absolviert werden.
- soll durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden.
Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin/dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbe-scheinigung ausgestellt werden.


Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Stu-dienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbe-auftragte/den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbesonde-re die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungs-verfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Cam-pusmanagement-System der Universität Potsdam.


Durchführung
Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fa-kultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

 

Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/den Prak-tikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nach-weis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen.
Die/Der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen ent-scheidet der Prüfungsausschuss.
Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.


Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum
Einschlägige Berufsausbildungen können auf Antrag an den Prüfungsaus-schuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens zehn A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst

  • Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in,
  • Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers,
  • Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage.
  • Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums,
  • Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen,
  • Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,
  • Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative),
  • Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen,
  • Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung.

Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.

Wurde das Praktikum gesplittet, sind entsprechende Teilberichte mit je fünf A4-Seiten zu verfassen. Der/Die Praktikumsbericht(e) werden eingereicht, nachdem die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde. 

 

Dauer/Selbstlernzeit

Das zu absolvierende Praktikum umfasst mindestens 20 Wochen bzw. min-destens 780 Arbeitsstunden. Auf den Praktikumsbericht und sonstige Vor- und Nachbereitungen entfallen 120 Stunden Das Praktikum kann auf Teil-praktika aufgeteilt werden. Jedes Teilpraktikum muss einen Zeitraum von mindestens fünf Wochen bzw. 195 Arbeitsstunden umfassen.

 

Vergabe von Leistungspunkten

Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls.

Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn

  • eine Praktikumsgenehmigung vorliegt und der/die Studierende zum Modul zugelassen wurde;
  • die Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale vorliegt;
  • der Praktikumsbericht mit „bestanden“ bewertet wurde.

Anerkennung von Praktika vor dem Studium und Berufsausbildungen

Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden, werden anerkannt, sofern sie studienrelevant und einschlägig sind und zum Studienbeginn nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Es können bis maximal 3 LP anerkannt werden. Das zu absolvierende Praktikum reduziert sich um maximal 90 h.

 

Berufsausbildungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden, sofern die ausgeübten Tätigkeiten einschlägig und studienrelevant sind sowie mit den oben genannten Zielen und Einsatzbereichen übereinstimmen. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren. Es können bis maximal 6 LP anerkannt werden. Das zu absolvierende Praktikum reduziert sich um maximal 180 h.

 

Praktikum, Praktikumsbericht (mindestens zehn A4-Seiten), unbenotet


Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Arbeitsaufwand gesamt
(in LP)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

jedes Semester

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Politik/Verwaltung
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Arts Politik, Verwaltung und Organisation WiSe 2015/16 Wahlpflichtmodul