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Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung Staatsrecht I behandelt das Staatsorganisationsrecht des Bundes einschließlich des Verfassungsprozessrechts vor dem BVerfG. Ausgehend von einem kurzen verfassungsgeschichtlichen Abriss werden zunächst die Staatsprinzipien einschließlich eines Überblicks über die Finanzverfassung erörtert, sodann die Staatsorgane des Bundes vorgestellt und anschließend die staatlichen Funktionen der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung behandelt.
Die Vorlesung Staatsrecht II setzt die Darstellung des deutschen Staatsrechts fort. Thema sind die vor allem im 1. Abschnitt des Grundgesetzes verankerten Grundrechte. Nach einer historischen Einführung werden Arten und Funktionen der Grundrechte, die durch die Grundrechte Berechtigten und Verpflichteten sowie die Strukturen der Grundrechtsprüfungen dargestellt. Des weiteren behandelt die Vorlesung die wichtigsten und besonders prüfungsrelevante Grundrechte. Teilweise wird in diesem Rahmen auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte eingegangen. Gegenstand der Vorlesung sind schließlich verfassungsprozessuale Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung von Grundrechten.
Am 14.11.2023 findet die Veranstaltung im 3.06.H04 statt!
Examenstudiengang: ab 1. FSZweitfach-BA-Studiengang: ab 1. FS
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