PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung Steuerrecht II widmet sich dem Einkommen- und Ertragsteuerrecht. Zunächst werden historische, systematische und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einkommensteuerrechts behandelt. Sodann geht es um das Einkommensermittlungsschema, die objektive Steuerpflicht, objektives und subjektives Nettoprinzip, die subjektive Steuerpflicht sowie die einzelnen Einkunftsarten. Im Anschluss werden Körperschaft- und Gewerbesteuer behandelt. Es folgt ein Überblick über Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Birk, Steuerrecht; Tipke/Lang, Steuerrecht
Examensstudiengang: ab 5. FSBA-Studiengänge: ab 5. FS
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