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Foto: Matthias Friel

Europäisches Medienrecht - Einzelansicht

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Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2024
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine ausblenden
Vorlesung Di 14:00 bis 16:00 wöchentlich 09.04.2024 bis 16.07.2024  3.06.S17 Prof. Dr. Schladebach  
Einzeltermine:
  • 09.04.2024
  • 16.04.2024
  • 23.04.2024
  • 30.04.2024
  • 07.05.2024
  • 14.05.2024
  • 21.05.2024
  • 28.05.2024
  • 04.06.2024
  • 11.06.2024
  • 18.06.2024
  • 25.06.2024
  • 02.07.2024
  • 09.07.2024
  • 16.07.2024
Kommentar

Das EU-Recht enthält sowohl im Primärrecht als auch im Sekundärrecht bedeutende Vorgaben für die nationalen Medienrechtsordnungen. Dabei kommt den Medien eine bedeutende Doppelfunktion zu: Begreift man sie als Wirtschaftsbereich, gliedern sie sich problemlos in die wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen des EU-Rechts ein. Betrachtet man sie jedoch als Bestandteil des Kulturbereichs, stellen sich wichtige Abgrenzungsfragen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Im EU-Sekundärrecht bildet die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) den zentralen Rechtsakt. Sie ist in Deutschland in den Rundfunkstaatsvertrag der Länder umgesetzt worden. Ob diese Um­­setzung richtlinienkonform erfolgte, ist ebenfalls Gegenstand der Vorlesung, die allen am Medienrecht Interessierten offensteht.

Literatur

Schladebach/Simantiras, Grundfragen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 46 (2011), 784 ff.; Fechner, Medienrecht. 

Zielgruppe

ab 4. FS


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2024 , Aktuelles Semester: WiSe 2024/25