PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung wendet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester, welche die Lehrveranstaltung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I besucht haben. Es werden die Schwerpunkte des Allgemeinen Schuldrechts behandelt. Gegenstand der Vorlesung sind u.a. die Entstehung, der Inhalt und das Erlöschen der Schuldverhältnisse sowie Inhalt und Umfang der Schadenersatzpflicht.
ab 2. FS
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