PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung dient dem Erwerb des für die Zwischenprüfung erforderlichen Grundlagenscheins (durch Bestehen der Abschlussklausur) und richtet sich insbesondere an Studierende des 2. Semesters aber auch an alle Interessierten.
In der Vorlesung werden die Wurzeln unseres heutigen Rechts behandelt, wodurch ein besseres Verständnis gefördert wird. Der fachliche Schwerpunkt liegt – anders als in Europäischer Rechtsgeschichte I – im öffentlichen und Strafrecht. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf dem 18.-20. Jahrhundert.
In der Veranstaltung Europäische Rechtsgeschichte I vermittelte Kenntnisse (allgemein-historische und Epochen der Rechtsgeschichte betreffend) werden vorausgesetzt. Sofern Sie nicht an EPR I teilgenommen haben, können Sie sich das Wissen selbst erarbeiten.
Eine Vorlesungsübersicht nebst Literaturempfehlungen wird bei Vorlesungsbeginn ausgegeben.
ab 2. FS
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