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Europäisches Medienrecht - Einzelansicht

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Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2026
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
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Vorlesung Do 10:00 bis 12:00 wöchentlich 16.04.2026 bis 23.07.2026  3.06.S17 Prof. Dr. Schladebach  
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Vorlesung Do 17:00 bis 20:00 Einzeltermin am 07.05.2026 3.06.H05 Prof. Dr. Schladebach  
Kommentar

Das EU-Recht enthält sowohl im Primärrecht als auch im Sekundärrecht bedeutende Vorgaben für die nationalen Medienrechtsordnungen. Dabei kommt den Medien eine bedeutende Doppelfunktion zu: Begreift man sie als Wirtschaftsbereich, gliedern sie sich problemlos in die wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen des EU-Rechts ein. Betrachtet man sie jedoch als Bestandteil des Kulturbereichs, stellen sich wichtige Abgrenzungsfragen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Im EU-Sekundärrecht bildet die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) den zentralen Rechtsakt. Sie ist in Deutschland in den Rundfunkstaatsvertrag der Länder umgesetzt worden. Ob diese Um­­setzung richtlinienkonform erfolgte, ist ebenfalls Gegenstand der Vorlesung, die allen am Medienrecht Interessierten offensteht.

Literatur

Schladebach/Simantiras, Grundfragen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 46 (2011), 784 ff.; Fechner, Medienrecht. 

Zielgruppe

ab 4. FS


Strukturbaum
Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2026 gefunden:
Vorlesungsverzeichnis
Juristische Fakultät
Erste Juristische Prüfung
Prüfungsversion ab WiSe 2025/26
Schwerpunktbereichsstudium
Schwerpunktbereich 4: Medienrecht  - - - 1
Prüfungsversion ab WiSe 2004/05
Schwerpunktbereichsstudium
Studienordnung ab WiSe 2023/24
4. Medienrecht  - - - 2