PULS
Foto: Matthias Friel
Die Übung im Zivilprozessrecht richten sich vor allem an Studierende des SPB 1, können jedoch auch von anderen Studierenden zur Wiederholung und Vertiefung des Pflichtstoffes in Vorbereitung auf das Examen besucht werden. Es werden vier Klausuren angeboten, von denen für den Scheinerwerb mindestens zwei die Note ausreichend erhalten müssen. Behandelt werden das Erkenntnisverfahren, das Berufungsverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Ein Terminplan der Übung wird durch Aushang bekannt gegeben.
ab 6. FS
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