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Foto: Matthias Friel

Ordnungswidrigkeitenrecht - Einzelansicht

  • Funktionen:
Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2020
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine ausblenden
Vorlesung Fr 08:00 bis 10:00 wöchentlich 24.04.2020 bis 24.07.2020  3.06.S15 N.N. (extern) 05.06.2020: 
Einzeltermine:
  • 24.04.2020
  • 08.05.2020
  • 15.05.2020
  • 22.05.2020
  • 29.05.2020
  • 12.06.2020
  • 19.06.2020
  • 26.06.2020
  • 03.07.2020
  • 10.07.2020
  • 17.07.2020
  • 24.07.2020
Kommentar

Die Vorlesung behandelt das materielle Ordnungswidrigkeitenrecht (Merkmale der Ordnungswidrigkeit, Rechtsfolgen) und das Recht des Bußgeldverfahrens. Wegen der zahlreichen Parallelen zum Strafrecht ist die Erfassung dieses Rechtsgebietes recht einfach, sofern solide Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht vorhanden sind. Hervorgehoben werden daher die Besonderheiten des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, durch die es sich vom Strafrecht und vom Strafprozessrecht unterscheidet. Vorlesungsteilnehmern wird empfohlen, sich eine Textausgabe des OWiG (im Schönfelder Nr. 94; NomosGesetze Strafrecht Nr. 45) zu besorgen.

Zielgruppe

ab 4. FS


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024