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Foto: Matthias Friel

Humanitäres Völkerrecht / Völkerstrafrecht - Einzelansicht

  • Funktionen:
Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2020
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache englisch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine ausblenden
Vorlesung Mi 08:00 bis 12:00 wöchentlich 22.04.2020 bis 10.06.2020  3.06.S14 Prof. Dr. Zimmermann  
Einzeltermine:
  • 22.04.2020
  • 29.04.2020
  • 06.05.2020
  • 13.05.2020
  • 20.05.2020
  • 27.05.2020
  • 03.06.2020
  • 10.06.2020
Kommentar

Die Vorlesung gliedert sich in zwei Teile:

Humanitäres Völkerrecht:

Das Humanitäre Völkerrecht (‚Kriegsrecht‘) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die in zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten (‚Kriegen‘) oder in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (‚Bürgerkriegen‘) gelten. Während dieser Bereich früher nur für andere Staaten (etwa  Israel, die USA oder Großbritannien) von Bedeutung war, ist zunehmend auch die Bundesrepublik Deutschland Partei bewaffneter Konflikte (Kosovo 1999; Afghanistan). Damit hat die praktische Bedeutung dieser Materie deutlich zugenommen, wie etwa zuletzt der Fall Kunduz belegt.

Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden, wann das humanitäre Völkerrecht überhaupt Anwendung findet und welche Regeln etwa für den Schutz von Zivilisten, die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Wahl militärischer Mittel bestehen, aber auch wie es durchgesetzt wird. Zugleich dient die Vorlesung der Vorbereitung auf die Vorlesung Völkerstrafrecht (vgl. gesonderte Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte), geht es dort doch u.a. auch um die Ahndung von Kriegsverbrechen, was ein Mindestmaß an Kenntnissen des humanitären Völkerrechts voraussetzt.

Völkerstrafrecht:

2002 ist das Römische Statut des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH/ ICC) in Kraft getreten und wurde mittlerweile von 124 Staaten - darunter auch Deutschland - ratifiziert. Seitdem hatte die Entwicklung des Völkerstrafrechts nach den Nürnberger Prozessen 1945/46 und der Errichtung der beiden ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda an neuer Dynamik gewonnen. Zuletzt zeigen sich nach dem Austritt dreier afrikanischer Staaten aus dem Römischen Statut aber wieder gegenläufige Tendenzen.

Die Vorlesung richtet sich sowohl an Interessenten des SWP 7 (Internationales Recht) als auch an diejenigen des SWP 5 Wirtschafts- Steuer- und Umweltstrafrecht ferner aber auch an Studierende mit einem allgemeinen Interesse an strafrechtlichen Fragen. Vorkenntnisse im Völkerrecht, insbesondere im humanitären Völkerrecht (vgl. dazu die gesonderte Veranstaltung in der ersten Semesterhälfte) sind zwar wünschenswert, aber nicht zwingende Bedingung.

Die Vorlesung widmet sich vor allem der Definition von Völkermord, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen, sowie des Verbrechens des Angriffskrieges im Völkerstrafrecht. Ferner wird dargestellt, welche Instanzen (ad hoc Tribunale, IStGH etc.) für die Aburteilungen solcher Verbrechen zuständig sind und welche Rolle deutsche Gerichte insoweit spielen.

 

Literatur

Humanitäres Völkerrecht: Völkerrechtliche Textsammlung mit den Texten der vier Genfer Konvention (1949) und den beiden Zusatzprotokollen (1977) sowie dem Römischen Statut des IStGH.

Völkerstrafrecht: K. Ambos, Internationales Strafrecht; Werle/ Jessberger, Völkerstrafrecht.

Weitere Hinweise erfolgen in der Vorlesung.

Bemerkung

Die Veranstaltung findet geblockt vom 22. April 2020 bis zum 10. Juni 2020 statt.

Vorlesungssprache ist Englisch.

 

Zielgruppe

ab 4. FS


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024