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Foto: Matthias Friel

Bilanzsteuerrecht (MA) - Einzelansicht

Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2020
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist 20.04.2020 - 10.05.2020

Belegung über PULS
Gruppe 1:
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    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
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Vorlesung Fr 10:00 bis 12:00 wöchentlich 17.04.2020 bis 24.07.2020  3.06.H02 Hülsmann 22.05.2020: 
05.06.2020: 
Einzeltermine:
  • 17.04.2020
  • 24.04.2020
  • 08.05.2020
  • 15.05.2020
  • 29.05.2020
  • 12.06.2020
  • 19.06.2020
  • 26.06.2020
  • 03.07.2020
  • 10.07.2020
  • 17.07.2020
  • 24.07.2020
Einzeltermine anzeigen
Vorlesung Fr 10:00 bis 12:00 Einzeltermin am 05.06.2020 3.06.S16 Hülsmann  
Kommentar

Die Vorlesung behandelt insbesondere die verschiedenen Gewinnermittlungsarten im Steuerrecht, die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und Ansätze und Bewertungen.

Qualifikationsziele sind der Erwerb vertiefter Kenntnisse des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts unter Berücksichtigung der Buchungstechnik sowie die Befähigung zur Erarbeitung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen zur Lösung praktischer Rechtsfälle. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, die zur Verfügung stehenden steuerbilanziellen Wahlrechte zu erkennen und diese zur Steueroptimierung gestaltend einzusetzen (Steuerbilanzpolitik) sowie Maßnahmen der Steuerbilanzpolitik und deren Wirkungen kritisch zu reflektieren. Die Teilnehmer lernen, die so gefundenen Ergebnisse gegenüber fachkundigen Dritten fundiert zu vertreten.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024