PULS
Foto: Matthias Friel
In der krichlichen und auch in der staatlichen Verwaltung steht ein Paradigmenwechsel an. Verwaltungsdienstleistungen künftig online durchführen könne, ist sowohl das Anliegen der Bürger als auch das der Behörden. Was ist im Hinblick auf das Verwaltungsverfahrensrecht, im Hinblick auf den Datenschutz, die Informationssicherheit und bezüglich des Archivrechts zu beachten? Wie wird der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns eingehalten? Die Herausforderung besteht darin, die elektronische Kommunikation als umfassenden Modernisierungsansatz zu begreifen und ihn nicht nur auf die Frage der Onlinefähigkeit einzelner Verwaltungsdienstleistungen zu reduzieren. Das Evangelische Institut für Kirchenrecht bietet ein Seminar zu dieser Thematik an. Die bestehenden rechtlichen Vorschriften für den digitalen Datenaustausch, die elektronische Vorgangsbearbeitung und die elektronische Aktenführung werden erläutert. Weiter werden Unterschiede staatlicher und kirchlicher Anforderungen an eine möglichst ohne Medienbrüche durchzuführende Kommunikation innerhalb und zwischen den Verwaltungsdienststellen und anderen Körperschaften erörtert. Gebührenbescheide und Rechnungen sind elektronisch zu erstellen. Eingehende Rechnungen sind elektronisch zu begleichen.
Das Seminar behandelt eine Thematik, die für die spätere Tätigkeit als Jurist hilfreich und nützlich sein wird.
Gliederung:
1. Informationen
2. Transformationen
3. Publikationen (elektronische Veröffentlichung des verbindlichen Rechts, nicht amtliche Veröffentlichungen, Formulare)
4. Administrationen (Bearbeitungsprocedere von Geschäftsabläufen)
5. Kommunikationen zwischen Bürgern und Behörden und Behördeninteraktionen
6. Finanzaktionen
7. Sicherheitsinstruktionen
8. Durationen (gestaffelte Einführung, Archivrecht)
Die ausführliche Gliederung des Seminarinhalts kann über die Homepage des Instituts (https://www.uni-potsdam.de/u/eikr/lehre.html) abgerufen werden.
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