PULS
Foto: Matthias Friel
Bitte beachten Sie: Werden Sie zu einem Kurs zugelassen, ist Ihr Erscheinen zur ersten Veranstaltung verpflichtend. Fehlen Sie unentschuldigt, haben Sie nicht vor an einem Kurs teilzunehmen oder ist Ihnen eine Teilnahme aufgrund von Überschneidungen im Stundenplan nicht möglich, melden Sie sich bitte umgehend wieder im PULS-System vom entsprechenden Kurs ab. Nur dies ermöglicht es, andere interessierte Studierende zuzulassen. Wenn Sie sich nicht abmelden, blockieren Sie Plätze und verhindern eine optimale Ausnutzung der begrenzten Lehrkapazitäten. Die Weitergabe oder der Tausch von Kursplätzen ist ausgeschlossen!
Treffpunkt für den Kursbeginn: Der Treffpunkt für den Kursbeginn bzw. coronabedingte Abweichungen vom regulären sportpraktischen Lehrbetrieb (z. B. Beginn mit Online-Lehre) werden zeitnah via E-Mail bekannt gegeben.
Hinweis: das Blockseminar für die Kursgruppe 7 findet vom 04.-07.10.2021 statt. Da es sich bereits um das Wintersemester 2021/22 handelt kann der Zeitraum in PULS erst ab Juni 2021 angegeben werden.
Kursbegleitende Literatur und Materialien sind bitte über den lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Kurs abzurufen. Direkt im Anschluss an die Zulassung werden alle zugelassenen Studierenden via E-Mail über die Kursbezeichnung und den Einschreibeschlüssel informiert.
Die aktive Teilnahme am Kurs setzt das Tragen folgender Sportbekleidung voraus: Badekappe, Schwimmbadehose für Männer (keine Bermuda- oder Basketballshorts!), Badeanzug/Burkina für Frauen (keine Bikinis!) und Badelatschen.
WICHTIG: Eine Schwimmbrille gilt bei Prüfungen im Rettungsschwimmen als nicht zulässiges Hilfsmittel. Alle praktischen Prüfungsleistungen müssen ohne Schwimm- und Taucherbrille abgelegt werden. Zur Gewöhnung an die Prüfungsbedingungen wird dringend empfohlen während aller Lehreinheiten auf das Tragen einer Schwimmbrille zu verzichten.
Bei passiver Teilnahme müssen eine allgemeine Sportbekleidung und Badelatschen getragen werden. Sporttaschen/-rucksäcke dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden.
Für die Verriegelung der Spinte in den Umkleiden muss ein eigenes Vorhängeschloss mitgebracht werden. Sporttaschen dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden.
Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist der erfolgreiche Abschluss der Kurse "Schwimmen und Wasserrettung I und II" bzw. coronabedingt mindestens die parallele Belegung des Kurses "Schwimmen und Wasserrettung II".
Ferner muss bis spätestens zum Ende der Veranstaltung der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Ausbildung oder Fortbildung) vorgelegt werden. Der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen – Referenzdatum ist der erste Veranstaltungstermin im Semester bzw., bei Blockseminaren, in der vorlesungsfreien Zeit (d. h. Kursbeginn).
HINWEIS: Pandemiebedingt darf der EH-Nachweis bis zum 31.12.2021 nachgereicht werden (gilt nur für Blockseminare im Sep/Okt). Das Nachreichen erfolgt via Email mit dem EH-Nachweis als Photo oder Scan im Anhang. Das Aushändigen eines Rettungsschwimmerpasses ist an die Einreichung des EH-Nachweises bis spät. 31.12.2021 geknüpft. Danach werden keine Lizenzen mehr ausgehändigt!
Es muss sich um einen EH-Kurs handeln, der folgende Ausführungsbestimmungen gemäß Dt. Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen (2020) erfüllt (vgl. EH-Kurs für die Fahrerlaubnis!):
"Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.“
Voraussetzung zum Bestehen des Kurses ist das erfolgreiche Besehen der praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber gemäß der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen (DPO, 2020). Hierin inbegriffen ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (Ausbildung oder Fortbildung; externer Erwerb des Erste-Hilfe-Scheins), nicht länger als zwei Jahre zurückliegend bei Beginn des Kurses.
HINWEIS: In Puls erfolgt unter „Schwimmen und Wasserrettung III“ die Verbuchung der Gesamtnote aus den beiden Kursen „Schwimmen und Wasserrettung I und II“.
Über die Regularien zur Anwesenheitspflicht wird in der ersten Lehreinheit informiert.
In der Veranstaltung sollen die Teilnehmer/innen mit aktuellen methodischen Lehrwegen zur Vermittlung des Rettungsschwimmens bekannt gemacht werden. Die Vermittlung des Rettungsschwimmens erfolgt in Abstimmung mit den offiziellen Lehr- und Prüfungsinhalten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) (vgl. DPO, 2020). Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmer/innen in der Lage sein, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber erfolgreich abzulegen (theoretische und praktische Prüfungsleistung).
Neben dem Erwerb des DRSA Silber soll der Kurs die Teilnehmer/innen insbesondere dazu befähigen Inhalte des Rettungsschwimmens kompetenzorientiert in den schulischen Schwimmunterricht und schwimmbezogene Angebote im organisierten Sport oder Gesundheitssport einzubinden. Hierdurch kann die Bedeutung der Selbst- und v. a. Fremdrettung im Rahmen des Bewegens im Wasser (sowie letztlich am und auf dem Wasser) auch als gesellschaftsrelevante Kompetenz in das schulische Lernen sowie die Allgemeinbildung hineingetragen werden.
Die theoretische Auseinandersetzung mit den prüfungsrelevanten Lehrinhalten erfolgt auch im Selbststudium. Hierfür sind Lehrmaterialien auf Moodle abgelegt.
Studiengänge "B.A. Lehramt Sport Sekundarstufe I/II" und "M.A. Lehramt Sport Primarstufe".
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