PULS
Foto: Matthias Friel
Das Umweltstrafrecht ist spätestens seit den 90iger Jahren in der Praxis von gewichtiger Bedeutung. Die Vorlesung dient der Vertiefung der §§ 324 ff. StGB. Da das Umweltstrafrecht vom Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät geprägt ist, werden auch Schwerpunkte des Umweltverwaltungsrechts, insbesondere des Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrechts wiederholt. Ferner werden Fragen des Organisationsverschuldens behandelt.
Franzheim/Pfohl, Umweltstrafrecht; weitere Literaturhinweise werden zu Vorlesungsbeginn gegeben
Der zunächst für den 10.12.2021 angesetzte Termin entfällt. Über einen Ersatztermin werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.
In welchem Format die Lehrveranstaltung in Abhängigkeit von den geltenden Hygienevorschriften angeboten wird, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Homepage der Juristischen Fakultät, insbesondere der Veranstaltungsübersicht unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2.
ab 5. FS
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