PULS
Foto: Matthias Friel
Diese Lehrveranstaltung dient dem Erlernen und Praktizieren der strafrechtlichen Fallbearbeitungstechnik anhand von leichten und mittelschweren Fällen. Die Teilnehmer sollten die beiden Vorlesungen im Strafrecht Allgemeiner Teil und die Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I besucht und daher mindestens ausreichende Kenntnisse von diesen strafrechtlichen Teilbereichen haben. Inhaltlich wird die Übung in der ersten Semesterhälfte den Allgemeinen Teil des Strafrechts und aus dem Besonderen Teil des Strafrechts die Nichtvermögensdelikte behandeln. In der zweiten Semesterhälfte rücken dann die Vermögensdelikte stärker in den Vordergrund. Im Laufe des Vorlesungszeitraums werden drei Klausurangebote gemacht. Vor und nach dem Vorlesungszeitraum besteht Gelegenheit zur Anfertigung einer Hausarbeit. Den Übungsschein erhält, wer mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit bestanden hat (mindestens 4 Punkte).
ab 4. FS
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