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Foto: Matthias Friel
Nach der Zerstörung und Entvölkerung weiter Teile Berlins und Brandenburgs während des Dreißigjährigen Kriegs öffnete Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der „Große Kurfürst“, die Region seit 1671 bzw. 1685 für die Einwanderung jüdischer und hugenottischer Familien. Damit wurde weniger religiösen Toleranzidealen Rechnung getragen, als vielfach in der Forschung behauptet wurde, als vielmehr demographischen, politischen und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten. Gleichwohl bedeutete die Ankunft von Juden und Hugenotten, die sukzessiv „von Zuwanderern zu Einheimischen“ (Jersch-Wenzel) wurden, einen Wendepunkt, dem in einer Welt, in der Vertreibung und Migration ständig neue und düstere Dimensionen annehmen, nicht genug Beachtung geschenkt werden kann.
Im Seminar vergleichen wir die beiden Migrationsgeschichten, fragen nach der Bedeutung religiöser Differenz, nach Dynamiken und Mechanismen vonInklusion und Ausgrenzung sowie schließlich nach unterschiedlichen Formen des Erinnerns, die unsere Annäherung an diesen Teil der Berliner und Brandenburgischen Geschichte bis heute prägen und bestimmen.
Jersch-Wenzel, Steffi (Hg.), Von Zuwanderern zu Einheimischen. Hugenotten, Juden, Böhmen, Polen in Berlin, Berlin 1990;
Nachama, Andreas und Julius H. Schoeps (Hg.), Juden in Berlin, Berlin 2002;
Niggemann, Ulrich, Hugenotten, Köln 2011;
Ursula Fuhrich-Grubert, Minoritäten in Preußen. Die Hugenotten als Beispiel, in: Wolfgang Neugebauer (Hg.), Handbuch der Preußischen Geschichte, Bd. 1: Das 17. und 18. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Berlin/New York 2009, S. 1125-1224.
Weitere Literatur wird im Seminar genannt.
Die Veranstaltung findet im Zwei-Wochen-Rhythmus statt, beginnend mit dem 19. April 2022. Zwei Seminarsitzungen finden im Hugenottenmuseum Berlin und im Jüdischen Museum Berlin während der Seminarzeit statt.
Um die Veranstaltung erfolgreich unbenotet zu bestehen, ist eine aktive Beteiligung sowohl an den Gruppendiskussionen als auch an den kurzen Präsentationen der Diskussionsergebnisse in allen Doppelsitzungen erforderlich. Fehlzeiten können schriftlich nachgearbeitet werden.
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