PULS
Foto: Matthias Friel
Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen, Privatrechtsfälle mit Auslandsberührung zu lösen. Gleichzeitig sollen die Kenntnisse zum Allgemeinen und Besonderen Teil des IPR sowie zum Internationalen Zivilprozessrecht vertieft werden. Der Übungsschein wird erteilt, wenn von den im Rahmen der Übungen gestellten Klausuren mindestens zwei mit jeweils vier Punkten bewertet werden. Examenskandidaten wird im Rahmen der Übung die Möglichkeit gegeben, Examensübungsklausuren zu schreiben.
Die Veranstaltung findet unregelmäßig statt. Ein Zeitplan der Lehrveranstaltung wird durch Aushang bzw. im ersten Veranstaltungstermin bekannt gegeben.
ab 6. FS
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