PULS
Foto: Matthias Friel
„Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit: Entstehung, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen“
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehört zum Kernbestand jedes Grundrechtekanons. Sie schützt einen besonders sensiblen Bereich der menschlichen Persönlichkeit: Die Möglichkeit, sich frei von äußerem Zwang mit den Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens zu beschäftigen, sich einer Gemeinschaft anzuschließen, die sich – mit oder ohne Transzendenzbezug – der Pflege dieser Aufgabe annimmt und Glaubenssätze, praktische Ethik und Rituale entwickelt, das eigene Leben nach den so gewonnen Überzeugungen zu gestalten. Waren religiös-weltanschauliche Systeme früher meist auch Teil weltlicher Herrschaftssicherung, mit dem Anspruch größtmöglicher Homogenität in der Gesellschaft, zielt das Menschenrecht auf die persönliche Emanzipation ebenso wie auf den Schutz von Religionsgemeinschaften vor staatlicher Instrumentalisierung. Da gerade Religionen aber auch gesellschaftlich wirkmächtige soziale Phänomene sind, ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften, Gesellschaften und Staaten nicht immer spannungsfrei: Gerade in pluralistischen Gesellschaften bedarf es einer steten Selbstvergewisserung der Grundrechtsträger und einer intensiven Auseinandersetzung mit den praktischen Folgen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für das Zusammenleben im öffentlichen Raum.
Das Seminar zeichnet den historischen Beitrag des Kampfes um Religionsfreiheit zur Entwicklung eines modernen Grundrechtsverständnisses nach und beschreibt die bleibende Bedeutung des Rechts für die Einzelnen und die (von ihnen gewählten und gebildeten) Gemeinschaften. Darüber hinaus beschäftigt es sich mit der Religionsfreiheit als Kollisionsrecht und für in modernen, heterogenen Gesellschaften typischen Konfliktlagen.
Blockseminar 12.-14.01.2023* (jeweils 10:00-18:00 Uhr), Raum 3.06.S14 (14.01.2023) sowie 3.06.S18
Dozent: Dr. iur. utr. Patrick Roger Schnabel
Es kann ein benoteter Leistungsnachweis sowie ein Leistungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 SBPO (Zulassung zum Schwerpunktbereich) erworben werden. Die Ausstellung eines Teilnahmescheins ohne Übernahme eines Referats ist möglich.
Mögliche Themen für Referate und – ggf. darauf aufbauend – Seminararbeiten sind:
Weitere Themen sind in Absprache möglich.
Diese Veranstaltung wird ebenfalls für Studierende der Professur Geschichte des 19./20. Jahrhunderts angeboten.
© Copyright HISHochschul-Informations-System eG