PULS
Foto: Matthias Friel
Bitte beachten Sie: Werden Sie zu einem Kurs zugelassen, ist Ihr Erscheinen zur ersten Veranstaltung (Online oder Praxis) verpflichtend.
Werden Sie zu einem Kurs zugelassen, ist Ihr Erscheinen zur ersten Veranstaltung verpflichtend. Sollten Sie den Kurs trotz Zulassung nicht wahrnehmen wollen, melden Sie sich sofort via Puls aus dem Kurs ab und informieren mich bitte parallel per Email, damit frei werdende Plätze nachbesetzt werden können.
Treffpunkt: Die erste Seminarstunde (18./19./20.10.) wird als Online-Stunde via Zoom abgehalten. Direkt im Anschluss an die Zulassung werden alle zugelassenen Studierenden via PULS E-Mail über die Einwahldaten informiert.
Kursbegleitende Literatur und Materialien sind über den lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Kurs Wasserrettung (Golle) abrufbar. Direkt im Anschluss an die Zulassung werden alle zugelassenen Studierenden via E-Mail über den Einschreibeschlüssel informiert.
Treffpunkt: Die erste Seminarstunde (18./19/20.10.) wird als Online-Stunde mittels Zoom abgehalten. Die Einwahldaten sind im Moodle-Kurs abgelegt unter "Seminarstunde 1".
Die aktive Teilnahme am Kurs setzt das Tragen folgender Sportbekleidung voraus: Badekappe, Badeanzug/Burkina bzw. Schwimmbadehose und Badelatschen. Für die Verriegelung der Spinde in den Umkleiden muss ein eigenes Vorhängeschloss mitgebracht werden. Sporttaschen/-rucksäcke dürfen nicht mit in den Schwimmbeckenbereich genommen werden.
Hinweis: Eine Schwimm-/Taucherbrille gilt bei Prüfungen im Rettungsschwimmen als nicht zulässiges Hilfsmittel. Alle praktischen Prüfungsleistungen müssen ohne Schwimm-/Taucherbrille abgelegt werden. Zur Gewöhnung an die Prüfungsbedingungen wird dringend empfohlen während aller Lehreinheiten auf das Tragen einer Schwimm-/Taucherbrille zu verzichten.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist für den Studiengang "B.Ed. Sport Sekundarstufe I/II" und den Studiengang "B.Ed. Sport Förderpädagogik" der erfolgreiche Abschluss der jeweils beiden Kurse "Schwimmen I/II". Für den Studiengang "M.Ed. Sport Primarstufe" bestehen keine fachlichen Voraussetzungen.
Für den Erwerb des DRSA Silber müssen alle Kursteilnehmenden neben den praktischen Prüfungen und der Theorieprüfung bei Beginn der Lehrveranstaltung oder SPÄTESTENS bis zum 31.12.2023 ein Erste-Hilfe- Zertifikat* nachweisen. Dies sind die Bestimmungen der Deutschen Prüfungsordnung „Schwimmen – mit Prüfungsteil Retten” (DPO, 2020).
Der Erste-Hilfe-Nachweis (kurz EH-Nachweis) darf NICHT ÄLTER ALS ZWEI JAHRE sein bei Beginn der Lehrveranstaltung (WiSe 2023/24: 16.10.2021).
Wenn Sie aktuell keinen EH-Nachweis haben, der dieses Zeit-Kriterium erfüllt, wird empfohlen sich zeitnah für einen EH-Kurs/-Wiederholungskurs bei den diversen Anbietern selbstständig anzumelden (z. B. DRK, Johanniter, ASB, Bernhardiner).
Die Teilnehmenden am Blockseminar 12.-15.02.2024 müssen ihren EH-Nachweis bis zum 13.02.2024 einreichen. Der EH-Nachweis darf nicht älter als „13.02.2022“ sein.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist KEIN Lehrinhalt der Lehrveranstaltung und auch keine Prüfungsleistung. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs müssen Kursteilnehmende selbst tragen.
*HINWEIS: Es muss sich um einen EH-Kurs handeln, der folgende Ausführungsbestimmungen gemäß Dt. Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen (2020) erfüllt (vgl. EH-Kurs für die Fahrerlaubnis!):
"Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.”
Voraussetzung zum Bestehen der Lehrveranstaltung ist:
(1) die regelmäßige und aktive Teilnahme (mind. 80 % Präsenz),
(2) das erfolgreiche Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber gemäß der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen (DPO, 2020),
(3) der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (Ausbildung oder Fortbildung, nicht länger als zwei Jahre zurückliegend) bei Beginn des Kurses oder spätestens bis zum 31.12.2023. Die Buchung und Absolvierung des EH-Kurses muss extern in Eigenregie erfolgen (KEIN Inhalt der Lehrveranstaltung!).
In der Veranstaltung werden die Teilnehmenden mit aktuellen methodischen Lehrwegen zur Vermittlung des Rettungsschwimmens bekannt gemacht. Die Vermittlung des Rettungsschwimmens erfolgt in Abstimmung mit den offiziellen Lehr- und Prüfungsinhalten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) (vgl. DPO, 2020). Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber erfolgreich abzulegen (theoretische und praktische Prüfungsleistung).
Neben dem Erwerb des DRSA Silber soll das Seminar die Teilnehmenden insbesondere dazu befähigen, Inhalte des Rettungsschwimmens kompetenzorientiert in den schulischen Schwimmunterricht und schwimmbezogene Angebote im organisierten Sport oder Gesundheitssport einzubinden. Hierdurch kann die Bedeutung der Selbst- und v. a. Fremdrettung im Rahmen des Bewegens im Wasser (sowie letztlich am und auf dem Wasser) auch als gesellschaftsrelevante Kompetenz in das schulische Lernen sowie die Allgemeinbildung hineingetragen werden.
Die theoretische Auseinandersetzung mit den prüfungsrelevanten Lerninhalten erfolgt auch im regulären Selbststudium. Hierfür sind Lehr-/Lernmaterialien zur Vor- und Nachbereitung der Seminarstunden auf Moodle abgelegt.
Studiengänge „B. Ed. Sport Sekundarstufe I/II", „B.Ed. Sport Förderpädagogik“. und „M. Ed. Sport Primarstufe".
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