PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung wendet sich an Studienanfänger. Es werden die wichtigsten Themen des Allgemeinen Teils des BGB besprochen und anhand von Fällen vertieft. Dazu gehören insbesondere die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Zustandekommen eines Vertrags, der Begriff der Willenserklärung und deren Wirksamwerden, die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, die Anfechtung und die Stellvertretung. Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Klausur für die Zwischenprüfung angeboten.
ab dem 1. FS
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