PULS
Foto: Matthias Friel
Das EU-Recht enthält sowohl im Primärrecht als auch im Sekundärrecht bedeutende Vorgaben für die nationalen Medienrechtsordnungen. Dabei kommt den Medien eine bedeutende Doppelfunktion zu: Begreift man sie als Wirtschaftsbereich, gliedern sie sich problemlos in die wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen des EU-Rechts ein. Betrachtet man sie jedoch als Bestandteil des Kulturbereichs, stellen sich wichtige Abgrenzungsfragen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Im EU-Sekundärrecht bildet die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) den zentralen Rechtsakt. Sie ist in Deutschland in den Rundfunkstaatsvertrag der Länder umgesetzt worden. Ob diese Umsetzung richtlinienkonform erfolgte, ist ebenfalls Gegenstand der Vorlesung, die allen am Medienrecht Interessierten offensteht.
Schladebach/Simantiras, Grundfragen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 46 (2011), 784 ff.; Fechner, Medienrecht.
ab 4. FS
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