PULS
Foto: Matthias Friel
Die Lehrveranstaltung ist als Blockveranstaltung (4 SWS pro Woche) zu den nachfolgend genannten Themen angelegt. Sie wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Nach einer einführenden Vorlesung in das Gebiet „Vertragsgestaltung” sind die thematischen Veranstaltungen als praktische Übungen konzipiert. Ausgangspunkt der Betrachtung sind zum jeweiligen Thema vorkommende Lebenssachverhalte. Aus diesen ergeben sich die wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Positionen der Akteure. Unter Anleitung des Lehrenden sollen die dazu passenden rechtlichen Rahmenbedingungen gefunden und auf deren Grundlage das von den Akteuren Gewollte einer vertraglichen Gestaltung zugeführt werden. Das erfolgt über die Auswahl passender Klauseln aus einem vorgegebenen Pool oder die Gestaltung eigener Klauseln und gegebenenfalls auch deren anschließender Zusammenstellung zu einem Vertragsentwurf. Behandelt werden auch Fragen der Beratung und Belehrung der Vertragsparteien.
In jeder Phase der Lehrveranstaltung erhalten die Studierenden Hinweise zu Sprache, Inhalt, Struktur, Aufbau und Abschluss von Verträgen. Der Umgang mit Vertragsmustern und Formularverträgen wird ebenso besprochen wie die Vertragstypenlehre.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt Grundkenntnisse in den behandelten Rechtsgebieten voraus. Als Zielgruppe werden daher Studierende ab dem 5. Fachsemester angesprochen.
Die Veranstaltung ist auf 25 Teilnehmende begrenzt.
Die Lehrveranstaltung wird zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5a Abs. 3 DRiG angeboten. Die Teilnahme daran wird bescheinigt, eine Bewertung erfolgt nicht.
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