PULS
Foto: Matthias Friel
Eine Teilnahme an der ersten Veranstaltung ist aufgrund der rechtlich notwendigen Sicherheitsunterweisung verpflichtend. Im weiteren Verlauf gilt die in der Modulbeschreibung genannte Anwesenheitsquote (max. 2-mal entschuldigtes Fehlen). Häufigeres Fehlen führt i. d. R. zum Nichtbestehen der Veranstaltung.
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