Durch das öffentliche Auftreten des Wittenberger Theologieprofessors Martin Luthers 1517 und im heftigen Streit um die Annahme oder Verwerfung seiner „reformatorischen” Lehre brach die mittelalterliche Christenheit auseinander und spaltete sich in zwei miteinander konkurrierende Kirchen, die katholischen und verschiedene protestantische, auf. Im Deutschen Reich fiel die Entscheidung über das konfessionelle Bekenntnis der Bevölkerung nach jahrzehntelangem Ringen zwischen dem katholischen Kaiser Karl V. und protestantischen Reichsständen und einem konfessionellen Bürgerkrieg durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 den Territorialfürsten zu, die in der Folgezeit gemäß den Überzeugungen ihrer jeweiligen Konfession das kirchliche und soziale Leben ihrer Untertanen auszugestalten suchten. Die Vorlesung verfolgt einerseits die Ausbreitung der Reformation gegen den Widerstand und die Reaktionen der katholischen Stände auf der Reichsebene mit den dortigen kirchenpolitischen Debatten und Entscheidungen, andererseits behandelt sie am Beispiel des Kurfürstentums Brandenburg die innere Umwandlung eines Reichsfürstentums durch den Aufbau eines protestantischen landesherrlichen Kirchenregimentes und die einer frühneuzeitlichen landesherrlichen und zugleich ständischen Verwaltungsorganisation. Sie richtet dabei ihr besonderes Augenmerk auf die Verquickung von konfessionellen und politischen Bestrebungen und schließt mit der Zuspitzung der konfessionellen Auseinandersetzungen bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618.
Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, 10. Aufl., Bd. 9-10 [betr. 1495-1618], Stuttgart 2001. – Thomas Kaufmann, Geschichte der Reformation in Deutschland, Berlin 2016. – Johannes Schultze, Die Mark Brandenburg, Bd. 3-4, Berlin 1963/64 u.ö. – Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Brandenburgische Geschichte, Berlin 1995.
Klausur
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