PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Vorlesung Europarecht I sind die Grundlagen des Europarechts, seine Rechtsnatur, das institutionelle Gemeinschaftsrecht (Organe, Rechtsquellen, Rechtsetzung und Vollzug) und das Verhältnis des Europarechts zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, insbesondere zum Grundgesetz. Weiterhin werden der Rechtsstatus der Unionsbürgerschaft und die Warenverkehrsfreiheit als erste Grundfreiheit behandelt. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird jeweils im Kontext be-sprochen. Die Vorlesung wird im Sommersemester als Europarecht II fortgesetzt.
ab 3. Fachsemester
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