PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Vorlesung Europarecht I sind die Grundlagen des Europarechts, seine Rechtsnatur, das institutionelle Gemeinschaftsrecht (Organe, Rechtsquellen, Rechtsetzung und Vollzug) und das Verhältnis des Europarechts zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, insbesondere zum Grundgesetz. Weiterhin wird der Rechtsstatus der Unionsbürgerschaft behandelt. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird jeweils im Kontext besprochen. Die Vorlesung wird im Sommersemester als Europarecht II fortgesetzt.
Examenstudiengang: ab 3. FSZeweitfach-BA-Studengang: ab 3. FS
© Copyright HISHochschul-Informations-System eG