PULS
Foto: Matthias Friel
Das öffentliche Baurecht zählt zu den wichtigsten Materien des Besonderen Verwaltungsrechts. An diese Feststellung knüpft die Vorlesung an. In Bezug auf das Bauplanungs- wie Bauordnungsrecht sollen die Grundstrukturen dieses Rechtsgebietes mit enger Verknüpfung zu den examensrelevanten Problemstellungen dargestellt werden. Einen Schwerpunkt nimmt hierbei die Erläuterung des Rechtes der Bauleitplanung ein, die mit dem in ihr wurzelnden Abwägungsgebot den Kern der planenden Staatstätigkeit betrifft und damit Vorbild für die Planungen des Staates auch in anderen Bereichen ist. Da es in der Vorlesung auch darum geht, die praktische Bedeutung der theoretischen Grundlagen sichtbar werden zu lassen, ist die Vorlesung durch hohen Praxisbezug gekennzeichnet.
Examensstudiengang: ab 5. FSBA-Zweitfächer: ab 3. FS
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