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Foto: Matthias Friel

Öffentliches Baurecht (Grundzüge) - Einzelansicht

Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer 111512
SWS 2 Semester WiSe 2015/16
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist 01.10.2015 - 10.11.2015

Belegung über PULS
Gruppe 1:
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    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
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Vorlesung Di 12:00 bis 14:00 wöchentlich 13.10.2015 bis 02.02.2016  3.01.H10 Prof. Dr. Windoffer  
Kommentar

Das öffentliche Baurecht zählt zu den wichtigsten Materien des Besonderen Verwaltungsrechts. An diese Feststellung knüpft die Vorlesung an. In Bezug auf das Bauplanungs- wie Bauordnungsrecht sollen die Grundstrukturen dieses Rechtsgebietes mit enger Verknüpfung zu den examensrelevanten Problemstellungen dargestellt werden. Einen Schwerpunkt nimmt hierbei die Erläuterung des Rechtes der Bauleitplanung ein, die mit dem in ihr wurzelnden Abwägungsgebot den Kern der planenden Staatstätigkeit betrifft und damit Vorbild für die Planungen des Staates auch in anderen Bereichen ist. Da es in der Vorlesung auch darum geht, die praktische Bedeutung der theoretischen Grundlagen sichtbar werden zu lassen, ist die Vorlesung durch hohen Praxisbezug gekennzeichnet.

Zielgruppe

Examensstudiengang: ab 5. FS
BA-Zweitfächer: ab 3. FS


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2015/16 , Aktuelles Semester: SoSe 2024