PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung wendet sich an den Studienanfänger und vermittelt zivilrechtliche Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts (Grundlehren des Bürgerlichen Rechts, Aufbau und Inhalt des BGB, natürliche und juristische Personen im Wirtschaftsleben, Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht, Kreditsicherungsrecht, Einführung in das Vertragsrecht). Während der Veranstaltung werden die Studierenden aktiv in das Geschehen mit einbezogen, indem sie nicht umhin kommen, selbständig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu arbeiten, wenn sie den Gedanken der Vorlesung vollständig folgen wollen. Auf diese Weise soll den Hörern die innere Struktur dieses komplizierten Gesetzeswerkes besser begreiflich gemacht und dessen Handhabung geübt werden. Demnach ist es für alle Teilnehmer dieser Vorlesung unerlässlich, während der gesamten Lehrveranstaltung im Besitz eines eigenen BGB zu sein.
Die Übungen geben den Teilnehmern die Möglichkeit, auf der Grundlage von Fallbesprechungen das in der Vorlesung vermittelte Fachwissen zu festigen und rechtsmethodische Fertigkeiten zu erlangen. Die Übungsfälle sind über das Internet verfügbar.
Die Übung Zivilrecht I am Montag von 18-20 Uhr beginnt erst in der vierten Vorlesungswoche (7. November 2016)!
ab 1. FS
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