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Foto: Matthias Friel
Im Grundsatz-Kapitel der Kritik der reinen Vernunft (A 148/B 187– A 235/B 294) versucht Kant die objektive Gültigkeit der so genannten Grundsätze des reinen Verstandes (z. B. den ‚Grundsatz der Beharrlichkeit der Substanz’ und den ‚Grundsatz der Zeitfolge nach dem Gesetze der Kausalität’) nachzuweisen. Da es sich bei diesen Grundsätzen um diejenigen synthetischen Urteile a priori handelt, deren Erkennbarkeit Kant im konstruktiven Teil der Kritik begründen will, ist dieses Kapitel von entscheidender Bedeutung für seine theoretische Philosophie.
Wir werden das Grundsatz-Kapitel in unserem Seminars einer genauen Lektüre unterziehen und einschlägige Beiträge der Kant-Forschung diskutieren. In den ersten Sitzungen des Semesters werden wir uns einen Überblick darüber verschaffen, was in der Kritik zuvor geschah: in der Transzendentalen Ästhetik, in der Metaphysischen und Transzendentalen Deduktion sowie schließlich im Schematismus.
Das Seminar wird gemeinsam von Bernhard Thöle und Till Hoeppner unterrichtet.
Vorkenntnisse in Kants theoretischer Philosophie sind erwünscht, nicht jedoch vorausgesetzt.
Neben der Lektüre des Grundsatz-Kapitels selbst können die beiden folgenden Texte zur einführenden Orientierung herangezogen werden:
Thöle, Bernhard: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“, in: Klassiker der Philosophie heute, hg. v. A. Beckermann u. D. Perler, Stuttgart: Reclam 2010 2, S. 394-416.
Thöle, Bernhard: „Die Analogien der Erfahrung“, in: Immanuel Kant. Kritik der reinen Vernunft (Klassiker auslegen), hg. v. G. Mohr u. M. Willaschek, Berlin: Akademie Verlag, S. 267-296.
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