PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung führt die Darstellung des deutschen Verfassungsrechts fort. Thema sind die vor allem im 1. Abschnitt des Grundgesetzes verankerten Grundrechte. In der Vorlesung wird zunächst ein Überblick über Geschichte und Begriff der Grundrechte, Grundrechtsadressaten und Grundrechtsberechtigte gegeben. Im Anschluss daran werden die wichtigsten und prüfungsrelevanten Grundrechte dargestellt. Danach wird die Verfassungsbeschwerde behandelt, mit der der Einzelne Eingriffe der öffentlichen Gewalt in seine Grundrechte abwehren kann. Am Ende des Semesters wird die Vorlesung mit einer Klausur abgeschlossen.
Klausur, 3 LP
ab 1. FS
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