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Foto: Matthias Friel

Latein im Recht - Einzelansicht

  • Funktionen:
Veranstaltungsart Übung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2017
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
Übung Di 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 25.04.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Mi 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 26.04.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Do 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 27.04.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Di 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 02.05.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Mi 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 03.05.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Do 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 04.05.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Di 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 09.05.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
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Übung Mi 18:00 bis 20:30 Einzeltermin am 10.05.2017 3.06.S15 Dr. Gatzhammer  
Kommentar

Unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Juristenausbildung in Europa sind Kenntnisse der lateinische(n) Fachsprachen. Wer sich Grundkenntnisse des Lateinischen aneignet, erwirbt auch Sicherheit im Umgang mit juristischen Fachausdrücken und Fachliteratur in romanischen Sprachen. Darüber hinaus basiert das deutsche Zivilrecht in weiten Teilen auf dem Römischen Recht. Viele Fachausdrücke sind vom Lateinischen abzuleiten. Das Recht der Lateinischen Kirche ist heute noch im Original in Latein abgefasst. Vor diesem Hintergrund ist die Kenntnis lateinischer Rechtsbegriffe und Rechtsregeln hilfreich und für späteres wissenschaftliches Arbeiten notwendig. In den Übungen geht es weniger um klassisches Latein, sondern um Grundbegriffe der Grammatik, des Rechts und des universitären Sprachgebrauchs. Im Rahmen der Übung sollen diese Grundbegriffe vermittelt, Rechtssprichwörter eingeübt und anhand von Übersetzungsübungen vertieft werden. Für die Teilnahme ist der Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse nicht erforderlich. Durch die Lehrveranstaltung werden die besonderen Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren zum Dr.iur.utr. (§ 3 Abs. 3 Satzung zur Ergänzung der Promotionsordnung vom 31. März 2004) in Hinblick auf den Nachweis von Lateinkenntnissen erworben.

Literatur

Benke, Nikolaus / Meissel, Franz-Stefan: Juristenlatein. Wien-München 2002; Filip-Fröschl, Johanna / Mader, Peter: Latein in der Rechtssprache, Wien 1999; Lieberwirth, Rolf: Latein im Recht, Berlin 2007; Liebs, Detlef: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, München 2007.

Bemerkung

Literatur und Übungsmaterialien im e-learning-Bereich auf der universitären Lernplattform moodle2.UP „Latein im Recht" (Zugangsschlüssel)!

Zielgruppe

ab 1. FS


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2017 , Aktuelles Semester: SoSe 2024