PULS
Foto: Matthias Friel
Das Seminar wird am 9. und 10. Juli 2019 jeweils von 10 bis 18 Uhr stattfinden. Ort der Veranstaltung ist der Konferenzraum des Dekanats der Juristischen Fakultät, Haus 1, Raum 2.07.
Eine Anmeldung mit Themenwunsch richten Sie bitte möglichst bis Ende März an: Dr. Rainer Rausch (rainer-rausch@uni-potsdam.de)
Referenten des Teils III sind Frau Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe-Oehringen (Islam), Dr. Jörg Antoine und Dr. Patrick Schnabel (Arbeitsrecht).
Es kann ein benoteter Leistungsnachweis erworben werden. Die Ausstellung eines Teilnahmescheins ohne Übernahme eines Referats ist möglich.
1919 – also vor 100 Jahren – ist die Weimarer Reichsverfassung verabschiedet worden. Von grundlegender Bedeutung für die Weimarer Republik ist die in den Artikeln 135 bis 141 WRV vollzogene Trennung von Staat und Kirche.
Dies bedeutete eine Abkopplung der Kirchen von der religiös-christlichen staatlichen Legitimationsbasis. Freilich bewirkt die Trennung von Staat und Kirche nicht die Preisgabe einer staatlichen christlichen Grundorientierung. Die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche ist Merkmal und Folge eines Ausdifferenzierungsprozesses der Gesellschaft. Der für die Ordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus divergierenden Auffassungen entstandene verbindende und verbindliche Kompromiss der Weimarer Kirchenartikel prägt seit 1919 die rechtliche Gestaltung der Beziehungen von Staat und Kirche.
Insbesondere für die evangelischen Kirchen war 1919 zugleich die Aufgabe initiiert, eine eigene Organisationsform zu finden in einer weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft. Die Regelungen der mit Körperschaftsstatus ausgestatteten Kirchen basieren auf dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes (Art. 137 III und V WRV).
Eine Verfassung bleibt auch bei unverändertem Wortlaut nicht statisch.
In diesem Seminar sollen einerseits die Entstehung und der Inhalt der Weimarer Kirchenartikel in seinen Grundzügen vorgestellt werden, andererseits wird an ausgewählten Themenbereichen untersucht, inwiefern bei gleichbleibendem Wortlaut ein Bedeutungswandel zu verzeichnen ist. Schließlich werden die 1919 noch nicht absehbaren Herausforderungen durch das Europarecht behandelt. Aktuelle religionsverfassungsrechtliche Fragen ergeben sich durch den Islam.
Themen sind:
I. Weimarer Republik:
1. Der ›Kulturkompromiss von Weimar‹ – zur Entstehung der Weimarer Kirchenartikel
2. Reaktionen der evangelischen Kirchen auf die Trennung vom Staat
- Entstehen und Inhalt der Kirchenverfassungen
- Staat-Kirche-Verträge
3. Reaktionen der katholischen Kirche – Konkordate
4. Das Selbstbestimmungsrecht und die Schranke des für alle geltenden Gesetzes (Art. 137 III WRV) im System der ›hinkenden‹ Trennung
II. Grundgesetz
5. Der Entstehungsprozess der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes
6. Art. 135, Art. 136 WRV und Art. 4 GG – ein Vergleich
7. Kirchensteuer als Mitgliedersteuer
8. Der Sonn- und Feiertagsschutz. Von der institutionellen Garantie zum subjektiven Recht
9. Religionsunterricht, LER, Art. 141 GG
III. Neue Herausforderungen
10. Der Islam und die Kirchenartikel
11. Kirchliche Selbstbestimmung und Unionsrecht: Herausforderungen (nicht nur) für das Arbeitsrecht
Diese Veranstaltung wird ebenfalls für Studierende der Professur Geschichte des 19./20. Jahrhunderts angeboten.
© Copyright HISHochschul-Informations-System eG