PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung bespricht aufbauend auf den Kenntnissen zum Öffentlichen Recht I Grundzüge des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Sie behandelt: die Handlungsformen der Verwaltung, die Lehre vom Verwaltungsakt, den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt.
Maurer, H.: Allgemeines Verwaltungsrecht; Schmidt, R.: Verwaltungsprozessrecht.
ab 2. FS
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