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Foto: Matthias Friel
Belegung nun möglich!
Nach dem Untergang der staufischen Dynastie verengte sich der Kreis der Wähler des römisch-deutschen Königs auf sieben „Kurfürsten”, die zur Abwehr erbdynastischer Bestrebungen und zur Gewinnung ihres politischen Übergewichtes bestrebt waren, Könige aus verschiedenen unbedeutenden Fürstengeschlechtern auf den Königsstuhl zu setzen. Aber ihre Absichten scheiterten daran, dass sich die jeweiligen neuen Herrscher mit größerem oder geringerem Erfolg darum bemühten, ihre eigene „Hausmacht”, also die ihnen unmittelbar zugehörigen eigenen Territorien, zur nachhaltigen politischen Selbstbehauptung auszubauen. Im Ergebnis rangen vom späten 13. bis zum frühen 15. Jahrhunderte drei „Großdynastien” – Wittelsbacher, Habsburger und Luxemburger – um die Königswürde, wobei sie sich zudem noch mit den konkurrierenden Ansprüchen der Päpste auf Bestimmung des Königs und künftigen Kaisers auseinanderzusetzen hatten. Demgegenüber war in den deutschen Landesfürstentümern das Erbrecht des regierenden Geschlechtes unumstritten, aber die spätmittelalterliche Geschichte der beispielhaft ausgewählten Markgrafschaft Brandenburg zeigt, dass andere Probleme wie das Aussterben der bisherigen Dynastie und die Probleme ihrer Nachfolgeregelungen oder der Umgang mit den vermehrten finanziellen Anforderungen oder die Einbeziehung in den Kampf der Großdynastien um die Hegemonie im Reich schwere Krisen heraufbeschworen und die Konsolidierung der Landesherrschaft in Frage stellten.
Hermann Heimpel, Deutschland im späteren Mittelalter, 1957. - Heinz Thomas, Deutsche Geschichte des Spätmittelalters 1250-1500, 1983. - Peter Moraw, Von offener Verfassung zu gestalteter Verdichtung. Das Reich im späten Mittelalter 1250 bis 1490, 1985. – Michael Menzel, Die Zeit der Entwürfe 1273-1347, 2012.
Regelmäßige Teilnahme, Klausur.
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