PULS
Foto: Matthias Friel
Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen, Privatrechtsfälle mit Auslandsberührung zu lösen. Gleichzeitig sollen die Kenntnisse zum Allgemeinen und Besonderen Teil des IPR sowie zum Internationalen Zivilprozessrecht vertieft werden. Der Übungsschein wird erteilt, wenn von den im Rahmen der Übungen gestellten Klausuren mindestens zwei mit jeweils vier Punkten bewertet werden. Examenskandidaten wird im Rahmen der Übung die Möglichkeit gegeben, Examensübungsklausuren zu schreiben. Ein Zeitplan der Lehrveranstaltung wird durch Aushang bekannt gegeben.
Die Veranstaltung wird unter Umständen (ausschließlich) online angeboten werden. Bitte informieren Sie sich zu gegebener Zeit auf der Homepage der Juristischen Fakultät, insbesondere der Vorlesungsübersicht unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles.
ab 6. FS
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